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Um das Ziel der Mitteilung der Kommission vom 9. März 2021 mit dem Titel „Digitaler Kompass 2030: der europäische Weg in die digitale Dekade“ zu erreichen, nämlich dass die Umstellung auf digitale Technologien den Menschen und den Unternehmen dient und dass die technischen Entwicklungen bei der Digitalisierung von Dienstleistungen berücksichtigt werden, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zu erlassen, mit denen diese Verordnung ergänzt wird, indem darin Vorschriften für die digitale Aufzeichnung der wichtigsten Maßnahmen zur Überprüfung der Anforderungen für die Zulassung des Ausgangsmaterials und die Erzeugung von FVG, die zur Ausstellung von Stammzertifikaten, amtlichen Etiketten und Dokumenten des Unternehmers geführt haben, und für die Einrichtung einer zentralisierten Plattform, über die alle Mitgliedstaaten und die Kommission miteinander vernetzt werden, festgelegt werden.
Um dem technischen und wissenschaftlichen Fortschritt sowie dem Grad der digitalen Reife der Marktüberwachungsbehörden sowie von Kindern und ihren…
Um die Überprüfung der Konformität von in Verkehr gebrachten Produkten zu beschleunigen und zu erleichtern, sollte der Kommission die Befugnis übertragen…
Damit die Verordnung (EU) 2019/1009 mit dem technischen Fortschritt, neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und der Entwicklung der Digitalisierung der…
Damit die Anpassung an technologische Veränderungen und Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung vorgenommen werden kann, sollte der Kommission die Befugnis…
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung zu gewährleisten und die Entwicklungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Branche…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zur Ergänzung dieser Verordnung zu erlassen, indem die Rolle und die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.