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Um die Glaubwürdigkeit des Systems für die Zulassung von Unternehmern und die amtliche Überwachung durch die zuständigen Behörden zu erhöhen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zu erlassen, mit denen diese Verordnung ergänzt wird, indem darin das Verfahren für den vom Unternehmer einzureichenden Antrag auf Zulassung und für die Bestätigung der Einhaltung der geltenden Anforderungen festgelegt wird.
Um die Glaubwürdigkeit von Pflanzenpässen zu steigern, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, Rechtsakte gemäß Artikel 290 AEUV mit Vorschriften…
Um eine ordnungsgemäße, solide und einheitliche Bewertung der Systeme zur Erfüllung von Sorgfaltspflichten zu ermöglichen, sollte der Kommission die Befugnis…
Um den Nutzen und die Verlässlichkeit von amtlichen Attestierungen zu gewährleisten, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, Rechtsakte gemäß…
Um die Einhaltung dieser Pflichten zu gewährleisten und Verzerrungen des Binnenmarkts entgegenzuwirken, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden,…
Um dem technischen und wissenschaftlichen Fortschritt sowie dem Grad der digitalen Reife der Marktüberwachungsbehörden sowie von Kindern und ihren…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte hinsichtlich der Einführung zusätzlicher Überwachungsmaßnahmen und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.