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Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung und zur Bewältigung vorübergehender Schwierigkeiten bei der allgemeinen Versorgung mit FVG sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um einen oder mehrere Mitgliedstaaten zu ermächtigen, das Inverkehrbringen von FVG, das weniger strenge Anforderungen als die in dieser Verordnung festgelegten erfüllt oder von Ausgangsmaterial stammt, das weniger strenge Anforderungen als die in dieser Verordnung festgelegten erfüllt, vorübergehend zu erlauben.
Im Falle vorübergehender Schwierigkeiten bei der Versorgung mit FVG, das die Anforderungen dieser Verordnung erfüllt, in einem oder mehreren Mitgliedstaaten,…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um über…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung und zur gleichzeitigen Ermöglichung der Umsetzung nationaler oder regionaler…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Entscheidung…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung und zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Anwendung der Ausnahmeregelung in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.