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Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Entscheidung übertragen werden, dass in einem Drittland erzeugtes FVG bestimmter Gattungen, Arten oder Kategorien, das gegebenenfalls von bestimmten Arten von Ausgangsmaterial oder aus einem bestimmten Herkunftsgebiet stammt, Anforderungen erfüllt, die denen gleichwertig sind, die für in der Union erzeugtes und in Verkehr gebrachtes FVG gelten.
Die Kommission kann Durchführungsrechtsakte erlassen, um zu beschließen, dass in einem Drittland erzeugtes FVG bestimmter Gattungen, Arten, Kategorien, das…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um über…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung und zur gleichzeitigen Ermöglichung der Umsetzung nationaler oder regionaler…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung und zur Bewältigung vorübergehender Schwierigkeiten bei der allgemeinen…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.