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Die Zollpräferenzen sollten so konzipiert sein, dass sie das weitere nachhaltige Wirtschaftswachstum der begünstigten Länder fördern und damit der Notwendigkeit einer nachhaltigen Entwicklung gerecht werden. Im Rahmen der APS+-Sonderregelung sollten daher die Wertzolltarife für die betroffenen begünstigten Länder ausgesetzt werden. Auch die spezifischen Zölle sollten ausgesetzt werden, es sei denn, sie sind mit einem Wertzoll kombiniert.