Erwägungsgrund 16 32026R1395
Länder, die die Kriterien für die Inanspruchnahme der APS+-Sonderregelung erfüllen, sollten in den Genuss der zusätzlichen Zollpräferenzen kommen können, sofern die Kommission auf ihren Antrag hin feststellt, dass die einschlägigen Voraussetzungen erfüllt sind.