Erwägungsgrund 12 32026R1395
Die APS+-Sonderregelung beruht auf dem ganzheitlichen Konzept für nachhaltige Entwicklung, das in internationalen Übereinkommen und Rechtsinstrumenten wie der Erklärung der Vereinten Nationen über das Recht auf Entwicklung von 1986, der Erklärung von Rio über Umwelt und Entwicklung von 1992, der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit von 1998, der Millenniumserklärung der Vereinten Nationen von 2000, der Erklärung von Johannesburg über nachhaltige Entwicklung von 2002, der Erklärung zum hundertjährigen Bestehen der IAO für die Zukunft der Arbeit von 2019, der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte von 2011 und dem am 12. Dezember 2015 angenommenen Übereinkommen von Paris im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (im Folgenden „Übereinkommen von Paris“) anerkannt wird. Dementsprechend sollten die in der APS+-Sonderregelung vorgesehenen zusätzlichen Zollpräferenzen denjenigen Entwicklungsländern gewährt werden, die aufgrund einer fehlenden Diversifizierung wirtschaftlich gefährdet sind, internationale Übereinkommen und Abkommen zu Menschenrechten und Arbeitnehmerrechten, Klima- und Umweltschutz und verantwortungsvoller Staatsführung ratifiziert haben und sich verpflichten, ihre tatsächliche Anwendung sicherzustellen. Die APS+-Sonderregelung sollte diesen Ländern dabei helfen, die zusätzlichen Verpflichtungen zu übernehmen, die sich aus der Ratifizierung und der tatsächlichen Anwendung dieser internationalen Übereinkommen und Abkommen ergeben. Die Union sollte sich an regelmäßigen Überwachungs- und Dialogmissionen mit APS+-begünstigten Ländern beteiligen, um die universellen Werte der Menschenrechte voranzubringen, unter anderem indem Fortschritte bei der Abschaffung der Todesstrafe, bei der Rechenschaftspflicht für Kriegsverbrechen und andere schwere Straftaten sowie bei der Durchsetzbarkeit bestehender Menschenrechte erzielt werden. Darüber hinaus sollte der Dialog mit APS+-begünstigten Ländern für die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit, den Umweltschutz und die verantwortungsvolle Staatsführung förderlich sein.