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Das APS sollte aus einer Grundregelung (Standard-APS-Regelung) und zwei Sonderregelungen bestehen, nämlich der Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung (APS+-Sonderregelung) und der Sonderregelung „Everything But Arms“ (EBA-Sonderregelung – „Alles außer Waffen“) für die am wenigsten entwickelten Länder. Es wird also die Struktur des vorangegangenen Zeitraums beibehalten, da es auf die bedürftigsten Länder konzentriert ist und dem unterschiedlichen Entwicklungsbedürfnissen der begünstigten Länder Rechnung trägt. Das APS sollte die regionale Integration zwischen Entwicklungsländern fördern und auf das gesamte Hoheitsgebiet der begünstigten Länder Anwendung finden, einschließlich auf Sonderwirtschaftszonen und Exporthandelszonen.
eine Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder (Everything But Arms (EBA) — Alles außer Waffen).
eine Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder („Alles außer Waffen“ (EBA)).
Die Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung wird für alle oder bestimmte Waren mit Ursprung in einem APS+-begünstigten…
Die Standard-APS-Regelung sollte allen Entwicklungsländern gewährt werden, die gemeinsame Entwicklungsbedürfnisse haben und sich auf einer vergleichbaren Stufe…
Die APS+-Sonderregelung beruht auf dem ganzheitlichen Konzept für nachhaltige Entwicklung, das in internationalen Übereinkommen und Rechtsinstrumenten wie der…
Mit der EBA-Sonderregelung sollte weiterhin ein zollfreier Zugang zum Markt der Union für Waren gewährt werden, die ihren Ursprung in den Ländern haben, die von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.