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Die Standard-APS-Regelung sollte allen Entwicklungsländern gewährt werden, die gemeinsame Entwicklungsbedürfnisse haben und sich auf einer vergleichbaren Stufe der wirtschaftlichen Entwicklung befinden. Der Begriff „Entwicklungsländer“ ist auf Ebene der WTO nicht definiert und es bleibt den Präferenzen gewährenden Ländern überlassen, die Liste der APS-förderfähigen Entwicklungsländer zu bestimmen. Länder, die den Übergang von einer Planwirtschaft zur Marktwirtschaft erfolgreich abgeschlossen haben und heute mächtige Volkswirtschaften mit einer starken Position im internationalen Handel sind, sollten im Rahmen des APS nicht als Entwicklungsländer betrachtet werden und daher aus der Liste der förderfähigen Länder gestrichen werden. Länder, die von der Weltbank als Länder mit hohem Einkommen oder als Länder mit mittlerem Einkommen/obere Einkommenskategorie eingestuft werden, verfügen über ein Pro-Kopf-Einkommen in einer Höhe, die es ihnen erlaubt, eine größere Diversifizierung auch ohne die Zollpräferenzen im Rahmen des APS zu erreichen. Diese Länder befinden sich in einer anderen Phase der wirtschaftlichen Entwicklung und haben folglich nicht dieselben Bedürfnisse in den Bereichen Entwicklung, Handel und Finanzierung wie einkommensschwächere oder stärker gefährdete Entwicklungsländer. Zur Verhinderung ungerechtfertigter Diskriminierung sollten diese Länder nicht in den Genuss des Standard-APS kommen. Überdies sollten Länder mit hohem Einkommen oder Länder mit mittlerem Einkommen/obere Einkommenskategorie nicht in den Genuss der Zollpräferenzen im Rahmen des APS kommen, zumal dies den Wettbewerbsdruck auf die Ausfuhren aus ärmeren, stärker gefährdeten Ländern erhöhen würde und somit eine unzumutbare Belastung für diese stärker gefährdeten Entwicklungsländer darstellen könnte. Bei der Anwendung der Standard-APS-Regelung sollte der Tatsache Rechnung getragen werden, dass sich die Bedürfnisse in den Bereichen Entwicklung, Handel und Finanzierung verändern können. Daher sollte sichergestellt werden, dass die Standard-APS-Regelung angepasst werden kann.
Ein förderfähiges Land kommt in den Genuss der im Rahmen der Standard-APS-Regelung vorgesehenen Zollpräferenzen, sofern nicht Folgendes zutrifft:
Die allgemeine Regelung sollte allen Entwicklungsländern gewährt werden, die einen gemeinsamen Entwicklungsbedarf haben und sich auf einer vergleichbaren Stufe…
Aus Gründen der Kohärenz sollten die Zollpräferenzen im Rahmen der Standard-APS-Regelung nicht auf Entwicklungsländer ausgeweitet werden, die bereits in den…
Durch die Gewährung eines präferenziellen Zugangs zum Unionsmarkt soll das APS Entwicklungsländer in ihren Anstrengungen um Bekämpfung der Armut und Förderung…
Die Zollpräferenzen sollten so konzipiert sein, dass sie das weitere nachhaltige Wirtschaftswachstum der begünstigten Länder fördern und damit der Notwendigkeit…
Das APS sollte aus einer Grundregelung (Standard-APS-Regelung) und zwei Sonderregelungen bestehen, nämlich der Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.