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In Bezug auf Trifloxystrobin in Kräutertees aus Blüten und Kräutertees aus Blättern und Kräutern gelangte die Behörde zu dem Schluss, dass ein Risiko für die Verbraucher unwahrscheinlich ist, obwohl ihrer Auffassung nach zwei Feldversuche zu Rückständen die Unabhängigkeitskriterien im Sinne der Definition in den Technischen Leitlinien nicht umfassend erfüllen. In Anbetracht der Tatsache, dass die beiden fraglichen Feldversuche zu Rückständen nicht zur selben Zeit und an verschiedenen Orten durchgeführt wurden, wird eine Risikomanagemententscheidung dahin gehend getroffen, diese Versuche als unabhängig zu betrachten. Es wird als angezeigt erachtet, die beantragten RHG für Trifloxystrobin in Kräutertees aus Blüten und Kräutertees aus Blättern und Kräutern auf den von der Behörde empfohlenen Wert festzusetzen.
In Bezug auf Isoxaben zog die Behörde außerdem den Schluss, dass die RHG für Baumwollsamen, Kräutertees (getrocknet, Blüten), Kräutertees (getrocknet, Wurzeln)…
Hinsichtlich all dieser Anträge, außer für Trifloxystrobin in Kräutertees aus Blüten und Kräutertees aus Blättern und Kräutern, kam die Behörde zu dem Schluss,…
Die zu den Rückstandsuntersuchungen vorgelegten zusätzlichen Informationen wurden mit den vorhandenen Daten kombiniert, was es der Behörde ermöglichte, für…
Die Behörde gelangte außerdem zu dem Schluss, dass bezüglich der RHG für „Frühlingszwiebeln/grüne Zwiebeln und Winterzwiebeln“, Feldsalate,…
Für Fluxapyroxad legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr.…
Zusammen mit den bestätigenden Daten übermittelte der Antragsteller auch mehrere Anträge gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 auf Änderung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.