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Bis zum 31. Januar 2030 sollte die Kommission eine Bewertung der Auswirkungen dieser Verordnung vorlegen. Diese Bewertung sollte die Änderungen umfassen, die sich seit dem 1. August 2025 in Bezug auf das Handelsvolumen und den Handelswert der Ausfuhren von von dieser Verordnung erfassten Waren aus den Vereinigten Staaten in die Union ergeben haben. Der Bewertung sollte, wo angemessen, ein Gesetzgebungsvorschlag zur Verlängerung des Anwendungszeitraums dieser Verordnung beigefügt werden.