Erwägungsgrund 26 32026R0266
Auf ihrer 48. Jahrestagung im Jahr 2025 hat die GFCM die Empfehlung GFCM/48/2025/3 über die Verlängerung des Übergangszeitraums des mehrjährigen Bewirtschaftungsplans für die nachhaltige Nutzung von Roter Tiefseegarnele und Afrikanischer Tiefseegarnele im Ionischen Meer (geografische GFCM-Untergebiete 19 bis 21) und zur Änderung der Empfehlung GFCM/45/2022/6 angenommen. Für 2026 werden mit der Empfehlung GFCM/48/2025/3 der Übergangszeitraum des Bewirtschaftungsplans um ein Jahr verlängert und die Fangmöglichkeiten für Rote Tiefseegarnele und Afrikanische Tiefseegarnele um 3 % verringert. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen in Unionsrecht sollten daher 3 % von der mit der Verordnung (EU) 2025/219 für 2025 festgesetzten Höchstfangmengen für Rote Tiefseegarnele und Afrikanische Tiefseegarnele abgezogen werden.