Erwägungsgrund 71 32025R0040
Um zur Verwirklichung der Ziele dieser Verordnung beizutragen, sollten die Verbraucher vor irreführenden und unübersichtlichen Informationen über die Merkmale und die angemessene Behandlung am Ende der Lebensdauer von Verpackungen, für die im Rahmen dieser Verordnung eine harmonisierte Kennzeichnung eingeführt wird, geschützt werden. Es sollte möglich sein, Verpackungen, die unter ein Regime der erweiterten Herstellerverantwortung fallen, mittels eines entsprechenden Symbols im gesamten Gebiet zu identifizieren, in dem dieses Regime angewandt wird, um anzuzeigen, dass der Hersteller seine Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung erfüllt. Diese Identifizierung sollte lediglich mit Hilfe eines QR-Codes oder einer anderen standardisierten und offenen digitalen Kennzeichnungstechnologie erreicht werden. Dieses Symbol sollte Verbrauchern oder Nutzern die Recyclingfähigkeit von Verpackungen klar und eindeutig anzeigen.