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Benomyl ist kein gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigter Wirkstoff für Pflanzenschutzmittel und ist in der Union nie bewertet worden. Er wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als mutagener und als reproduktionstoxischer Stoff der Kategorie B eingestuft .
Für Benomyl liegen keine toxikologischen EU-Referenzwerte vor, und die Sicherheit der RHG für diesen Stoff konnte nicht bewertet werden. Da für Benomyl in der…
Benomyl wurde nicht als Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG bzw. in Anhang I, IA oder IB der Richtlinie 98/8/EG aufgenommen, so dass dieser…
Ethylenoxid ist ein wichtiger chemischer Stoff mit zahlreichen Verwendungszwecken, darunter als Sterilisationsmittel und als Rohmaterial bei der Herstellung…
Brompropylat wurde in der Union niemals als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln genehmigt. Die RHG für diesen Stoff sind auf die Bestimmungsgrenze festgesetzt.…
Methoxychlor ist nicht als Wirkstoff gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates zugelassen und darf daher in der Union…
Die Verordnung (EG) Nr. 2076/2002 sowie die Entscheidungen 2002/928/EG der Kommission vom 26. November 2002 über die Nichtaufnahme von Benomyl in Anhang I der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.