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Die guten landwirtschaftlichen Praktiken, die diesen Einfuhrtoleranzen für Carbendazim und Thiophanat-methyl in Bezug auf Zitrusfrüchte zugrunde lagen, sind jedoch nicht mehr zulässig . Gemäß Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 kann ein RHG auf der Grundlage einer guten landwirtschaftlichen Praxis, die in einem Drittland für die vorschriftsmäßige Verwendung eines Wirkstoffs gilt, festgesetzt werden. Da die guten landwirtschaftlichen Praktiken, die zum Zweck der Festsetzung dieser RHG auf der Grundlage von Einfuhrtoleranzen vorgelegt worden waren, nicht mehr zulässig sind, fehlt die Grundlage für die Beibehaltung der anhand von Einfuhrtoleranzen festgesetzten RHG für Zitrusfrüchte. Daher sollten die RHG für Carbendazim und Thiophanat-methyl in Zitrusfrüchten auf die Bestimmungsgrenze (LOD) gesenkt werden.
Für die Verwendung von Carbendazim und Thiophanat-methyl liegt in der Union keine Genehmigung mehr vor, und es wurden alle Zulassungen für Pflanzenschutzmittel,…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wurde bei der Festlegung der RHG für Clothianidin und Thiamethoxam die gute Agrarpraxis…
In Bezug auf Okras/Griechische Hörnchen konnte die Behörde keine kombinierte Expositionsbewertung durchführen, da der Union lediglich für Thiophanat-methyl eine…
Angesichts der vorstehenden Ausführungen sollten alle RHG für Carbendazim und Thiophanat-methyl auf die einschlägigen erzeugnisspezifischen Bestimmungsgrenzen…
In Bezug auf Pyridaben wurde gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ein Antrag auf Einfuhrtoleranzen hinsichtlich der Anwendung des…
Hinsichtlich der Anwendung von Cyromazin bei Feldsalat und frischen Kräutern, von Dazomet bei Früchten und von Tebufenpyrad bei Pflaumen, Gewürzgurken, Melonen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.