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Bei ihrer Risikobewertung im Jahr 2024 führte die Behörde eingedenk dessen, dass diese Stoffe ähnliche Stoffwechselmuster aufweisen, über dieselbe Wirkungsweise verfügen und bei den gleichen Kulturen verwendet werden dürfen, ferner eine kombinierte Risikobewertung für Carbendazim- und Thiophanat-methyl-Rückstände durch. Bei dieser kombinierten Risikobewertung ermittelte die Behörde unannehmbare Risiken in Bezug auf die derzeitigen Carbendazim-RHG für Grapefruits, Orangen, Mangos und Papayas sowie die Thiophanat-methyl-RHG für Grapefruits, Orangen, Mandarinen, Mangos und Papayas. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass beide Stoffe bei den gleichen Kulturen verwendet werden, sollten die auf Einfuhrtoleranzen beruhenden Carbendazim-RHG für Grapefruits, Orangen, Mangos und Papayas bzw. Thiophanat-methyl-RHG für Grapefruits, Orangen, Mandarinen, Mangos und Papayas folglich auf die Bestimmungsgrenze gesenkt werden.
Für alle unter die vorliegende Verordnung fallenden Wirkstoffe sollte die Verordnung eine Übergangsregelung für Erzeugnisse enthalten, die vor der Änderung der…
Auf der Grundlage zusätzlicher von Südafrika und Deutschland vorgelegter Daten verfeinerte die Behörde ihre vorherige Bewertung der Exposition von Verbrauchern…
Für die Verwendung von Carbendazim und Thiophanat-methyl liegt in der Union keine Genehmigung mehr vor, und es wurden alle Zulassungen für Pflanzenschutzmittel,…
Für Thiabendazol legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor…
In Bezug auf Thiabendazol wurden Informationen zur potenziellen Exposition der Verbraucher gegenüber dem Metaboliten Benzimidazol, zu Rückstandsuntersuchungen…
Die Behörde ermittelte in ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme unannehmbare Risiken in Bezug auf geltenden RHG für Orangen, Grapefruits, Mandarinen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.