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Die Behörde ermittelte in ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme unannehmbare Risiken in Bezug auf geltenden RHG für Orangen, Grapefruits, Mandarinen, Birnen, Pfirsiche, Äpfel, Tomaten und Brokkoli. Die Mitgliedstaaten wurden konsultiert und aufgefordert, potenzielle alternative gute Agrarpraktiken (GAP) zu melden, die kein unannehmbares Risiko für die Verbraucher darstellen würden. Die Mitgliedstaaten ermittelten nur für Tomaten eine solche alternative GAP. Die Behörde führte anschließend eine Berechnung der Exposition unter Berücksichtigung der Rückstandsdaten der alternativen GAP für Tomaten und des während des Peer-Reviews ermittelten Schälfaktors für Zitrusfrüchte durch. Ungeachtet dessen erklärte die Behörde, dass die geltenden RHG für Zitrusfrüchte (Orangen, Grapefruits, Mandarinen) bei Verwendung des während des Peer-Reviews ermittelten Schälfaktors unbedenklich sind. Für alle anderen betroffenen Erzeugnisse sollten die RHG auf die jeweilige Bestimmungsgrenze (Limit of determination — LOD) festgelegt werden.
Die Behörde ermittelte in ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme Verbraucherrisiken für Paprikas, Kopfsalate, Kraussalate/Breitblättrige Endivien, Spinat,…
Die Behörde äußerte in ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme Bedenken hinsichtlich der Aufnahme durch die Verbraucher in Bezug auf Äpfel, Birnen,…
In Bezug auf Erdbeeren, Tomaten, Schlangengurken, Zucchini, Feldsalate, Kopfsalate, Kerbel und Petersilie stellte die Behörde unannehmbare Risiken durch die…
Für Pyridaben legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor.…
Für Fluazifop-P legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor.…
Für 1-Naphthylacetamid und 1-Naphthylessigsäure legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) gemäß Artikel 12 Absatz 1…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.