Art. 51 32006R0051
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2006 . Werden für den CCAMLR-Bereich TACs schon für Zeiträume festgesetzt, die vor dem 1. Januar 2006 beginnen, so gilt Artikel 40 ab Beginn des entsprechenden TAC-Geltungszeitraums.