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Zur leichteren Überwachung der Einhaltung der Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung durch die Hersteller sollten die Mitgliedstaaten ein Herstellerregister einrichten oder ein bestehendes Register nutzen. Die Registrierungsanforderungen sollten in der gesamten Union harmonisiert werden, um die Registrierung zu erleichtern, insbesondere wenn Hersteller Fahrzeuge in verschiedenen Mitgliedstaaten bereitstellen. Das Register sollte auch für den Zweck der Berichterstattung an die zuständigen Behörden über die Erfüllung der Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung verwendet werden. Die mit diesem Register verbundenen Merkmale und verfahrenstechnischen Aspekte sollten auch mit dem mit der Verordnung (EU) 2023/1542 eingeführten Herstellerregister in Einklang stehen, damit Fahrzeug- und Batteriehersteller ein und dasselbe Register verwenden können. Um die Registrierung von Herstellern in allen Mitgliedstaaten zu erleichtern, sollte die Kommission eine zentrale Website einrichten, die Links zu allen nationalen Registern enthält.
Bis zum 31. August 2029 richtet jeder Mitgliedstaat ein Herstellerregister ein oder nutzt ein bestehendes Herstellerregister, das dazu dient, die Einhaltung der…
Die Mitgliedstaaten erstellen ein Herstellerregister, das dazu dient, die Einhaltung der Anforderungen dieses Kapitels durch die Hersteller zu überwachen.
Damit überwacht werden kann, ob Hersteller ihren Verpflichtungen bezüglich der Abfallbehandlung von Batterien, die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats…
Um zu überwachen, ob die Hersteller ihren finanziellen und organisatorischen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der gebrauchten…
Die Anforderungen für die Registrierung der Hersteller sollten in der gesamten Union so weit wie möglich harmonisiert werden, um die Registrierung zu…
Die Mitgliedstaaten erstellen gemäß Absatz 2 ein Herstellerregister, in dem auch Hersteller, die Elektro- und Elektronikgeräte mit Hilfe der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.