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Gemäß Artikel 30 der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates („Gesetz über digitale Dienste“) müssen Anbieter von Online-Plattformen, die Verbrauchern den Abschluss von Fernabsatzverträgen mit Unternehmern ermöglichen, sicherstellen, dass Unternehmer diese Online-Plattformen nur dann benutzen können, um bei Verbrauchern in der Union für ihre Produkte oder Dienstleistungen zu werben und ihnen diese anzubieten, wenn die Anbieter dieser Plattformen vor ihrer Verwendung zu diesen Zwecken bestimmte Informationen erhalten haben, soweit dies auf den Unternehmer zutrifft. In diesem Zusammenhang handelt es sich bei Fahrzeugen um Produkte. Das mit der vorliegenden Verordnung eingerichtete Herstellerregister kann zwecks Erfüllung von Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2022/2065 als öffentliches Register gelten. Die im Rahmen der vorliegenden Verordnung festgelegten Anforderungen im Hinblick auf die erweiterte Herstellerverantwortung können auch durch eine Selbstbescheinigung des Unternehmers gemäß Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2022/2065 abgedeckt werden, in der sich dieser verpflichtet, nur Produkte oder Dienstleistungen anzubieten, die den geltenden Vorschriften des Unionsrechts entsprechen. Schließlich sollten die Mitgliedstaaten für die Zwecke von Artikel 30 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/2065 in Fällen, in denen die Informationen im Herstellerregister nicht öffentlich zugänglich sind, sicherstellen, dass Anbieter von Online-Plattformen kostenlos Zugang zu diesen Informationen erhalten, damit sie sich nach besten Kräften um eine Beurteilung der Verlässlichkeit und Vollständigkeit der Informationen bemühen können.
Für die Zwecke der Einhaltung von Artikel 30 Absatz 1 Buchstaben d und e der Verordnung (EU) 2022/2065, holen unter Kapitel III Abschnitt 4 der genannten…
Das gemäß der vorliegenden Verordnung eingerichtete Herstellerregister gilt für die Zwecke der Verordnung (EU) 2022/2065 als öffentliches Register. Daher…
Gemäß Artikel 30 der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates müssen Anbieter von Online-Plattformen, die Verbrauchern den Abschluss…
In der vorliegenden Verordnung sollte präzisiert werden, wie die Verpflichtungen zur Nachverfolgbarkeit der Unternehmer, die in der Verordnung (EU) 2022/2065…
Um die wirksame Durchsetzung der Verpflichtungen der erweiterten Herstellerverantwortung sicherzustellen, sollte die Registrierung in dem gemäß dieser…
In der vorliegenden Verordnung sollte festgelegt werden, wie die Rückverfolgbarkeit der Pflichten für Unternehmer gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.