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Die Verordnung (EU) 2023/1542 enthält Vorschriften über die Nachhaltigkeit, Leistung, Sicherheit, Sammlung, das Recycling und die Second-Life-Verwendung von Batterien sowie über Informationen für Wirtschaftsteilnehmer über die Entfernung von Batterien. Das Potenzial von Batterien für eine Second-Life-Verwendung sollte in der vorliegenden Verordnung berücksichtigt werden, indem Elektrofahrzeugbatterien von den wesentlichen Teilen oder Bauteilen ausgenommen werden, sodass das Fahrzeug ohne Elektrofahrzeugbatterie zur kostenlosen Behandlung abgegeben werden kann, vorausgesetzt, der letzte Fahrzeugeigner hat Unterlagen vorlegt, die belegen, dass die Batterie von einem sachkundigen Unternehmer gemäß der Verordnung (EU) 2023/1542 behandelt wurde.
Der vorliegende Artikel gilt nicht für Batterien, für die die Verordnung (EU) 2023/1542 gilt.
Im Falle einer fehlenden Elektrofahrzeugbatterie bleibt die Übergabe des Altfahrzeugs kostenlos, wenn der letzte Eigner des Fahrzeugs Unterlagen vorlegt, mit…
Batterien, die sich zum Zeitpunkt der Sammlung noch in einem Altgerät, einem leichten Verkehrsmittel, das als Abfall anfällt, oder einem Altfahrzeug befinden,…
Ergänzend zu Artikel 70 der Verordnung (EU) 2023/1542 können Rückstände von zuvor ordnungsgemäß behandelten und recycelten Altbatterien nach dem Stand der…
Um eine ordnungsgemäße Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1542 zu gewährleisten, müssen alle in Fahrzeugen eingebauten Batterien getrennt aus dem Altfahrzeug…
Altbatterien sollten im Rahmen der auf der Grundlage der Richtlinie 2012/19/EU eingerichteten nationalen Sammelsysteme zusammen mit Elektro- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.