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Angesichts der empfindlichen Verhandlungsposition der Landwirte und ihrer Organisationen, der jüngsten erheblichen Schwankungen der Kosten für landwirtschaftliche Betriebsmittel und der Marktpreise sowie der Notwendigkeit einer effizienteren Preisweitergabe innerhalb der Lieferkette sollten Verträge im Milchsektor mit einer Laufzeit von mehr als sechs Monaten sowie Verträge mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten in anderen landwirtschaftlichen Sektoren eine Revisionsklausel enthalten, die Landwirte oder ihre Organisationen auslösen können, beispielsweise bei unvorhergesehenen Umständen wie extremen Wetterereignissen, Ausbrüchen von Tierseuchen, geopolitischen Spannungen oder aus anderen Gründen. Eine solche Klausel sollte es den Landwirten ermöglichen, jederzeit nach Ablauf der ersten sechs beziehungsweise zwölf Monate eine Änderung der Vertragsbestandteile zu verlangen oder den Vertrag zu kündigen, wenn keine Einigung erzielt werden kann. Dies sollte das Recht der Vertragsparteien unberührt lassen, andere Möglichkeiten der Vertragsänderung auszuhandeln.
beschließt ein Mitgliedstaat, dass Erstankäufer von Rohmilch gemäß Absatz 1 ein schriftliches Angebot für einen Vertrag mit einem Landwirt zu unterbreiten…
die Laufzeit des Vertrags, der auf bestimmte oder auf unbestimmte Zeit mit Kündigungsklauseln abgeschlossen werden kann,
Die Laufzeit des Liefervertrags kann sich über mehrere Jahre erstrecken. Bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von mehr als zwölf Monaten enthält der Vertrag…
Während die Vertragsparteien bei Verträgen über die Lieferung von Rohmilch die Bestandteile dieser Verträge frei aushandeln können, wurde den Mitgliedstaaten,…
Die Verwendung von Verträgen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse kann dabei helfen, das Verantwortungsgefühl der Akteure zu stärken und ihr Bewusstsein für die…
eine Mindestlaufzeit, die lediglich für schriftliche Verträge zwischen einem Landwirt und dem Erstankäufer von Rohmilch gilt; diese Mindestlaufzeit beträgt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.