Verordnung (EU) 2026/175 der Kommission vom 26. Januar 2026 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Aufnahme von Hesperetin-Dihydrochalkon in die Unionsliste der Aromen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel —
Erwägungsgrund 8 32026R0175
Erwägungsgrund 8 32026R0175Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen