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Im Jahr 2021 gaben die zuständigen Behörden Irlands an, dass sie Anlagen zur Verbrennung von Fleisch- und Knochenmehl bauen. Sie beantragten, dass während eines Übergangszeitraums traditionelle Handelsströme von Fleisch- und Knochenmehl aus Material der Kategorie 1, das zur Entsorgung im Vereinigten Königreich bestimmt ist, zugelassen werden. Mit der Verordnung (EU) 2021/899 der Kommission gewährte die Kommission die beantragte Ausnahme bis zum 31. Dezember 2023.