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Um die Schwachstellen des Lebensmittelsystems der Union, die sich aus dieser Krise ergeben, rasch anzugehen und Landwirte mit Liquiditätsproblemen zu unterstützen, sollte eine außerordentliche und befristete Unterstützung gestattet werden, indem eine neue Interventionskategorie für Krisenhilfe in die Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgenommen wird, die im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert wird, und indem den Mitgliedstaaten in der Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates mehr Flexibilität in Bezug auf Vorschusszahlungen für Direktzahlungen eingeräumt wird. Die Einführung dieser neuen Interventionskategorie sollte nicht zu einer Erhöhung der in den Aktionsprogrammen gemäß der Richtlinie 91/676/EWG des Rates festgelegten Grenzwerte für das Ausbringen von Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Flächen führen.