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Die Anhänge I und XV der Verordnung (EU) 2021/2115 werden wie folgt geändert: 1. In Anhang I wird in der Tabelle „Überwachung — OUTPUT (O = OUTPUT) Interventionskategorien und dazugehörige Outputindikatoren“ folgender Eintrag nach der Zeile „Krisenzahlungen an Landwirte nach Naturkatastrophen, widrigen Witterungsverhältnissen oder Katastrophenereignissen (Artikel 78a)“ angefügt: „Unterstützung für Landwirte, die vom starken Anstieg der Düngemittelpreise infolge der Krise im Nahen Osten betroffen sind (Artikel 78b) O.9b Anzahl der Landwirte, die nach dem starken Anstieg der Düngemittelpreise Unterstützung erhalten“ · 2. Der Titel des Anhangs XV erhält folgende Fassung: „ANHANG XV Höchstbetrag pro Mitgliedstaat, der für Krisenzahlungen an Landwirte gemäß Artikel 78a und zur Unterstützung für Landwirte gemäß Artikel 78b reserviert werden kann“.
Für jeden Mitgliedstaat wird der Höchstbetrag, der für Krisenzahlungen an Landwirte nach Naturkatastrophen, widrigen Witterungsverhältnissen oder…
Die Mitgliedstaaten legen die anwendbaren Unterstützungssätze für die Deckung von bis zu 50 % der zusätzlichen Kosten für Düngemittel fest. Für Landwirte, die…
Artikel 96a erhält folgende Fassung: Höchstmittelzuweisungen für Krisenzahlungen an Landwirte gemäß Artikel 78a und Unterstützung für Landwirte gemäß Artikel…
Folgender Artikel wird eingefügt: Höchstmittelzuweisungen für Krisenzahlungen an Landwirte nach Naturkatastrophen, widrigen Witterungsverhältnissen oder…
Aufgrund ihres besonderen Charakters sollten die neuen Interventionskategorien für Krisenzahlungen an Landwirte nach Naturkatastrophen, widrigen…
Der Titel des Anhangs XV der Verordnung (EU) 2021/2115 sollte geändert werden, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die finanziellen Obergrenzen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.