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In der Verordnung (EU) 2016/429 ist die Kennzeichnung von Hunden und Katzen mit einem Transponder vorgeschrieben, jedoch nur, wenn sie zwischen Mitgliedstaaten oder in die Union verbracht werden. Die in der genannten Verordnung vorgeschriebene Kennzeichnung ist nicht vollständig harmonisiert, da sie keine genauen Normen für Transponder enthält. Darüber hinaus wird den Mitgliedstaaten durch diese Verordnung nicht vorgeschrieben, Datenbanken für Hunde und Katzen zu führen. Die Vorschriften der vorliegenden Verordnung sollen daher die Vorschriften der Verordnung (EU) 2016/429 ergänzen, ohne sie erneut aufzunehmen oder sich mit ihnen zu überschneiden.
Alle Hunde und Katzen, die in Betrieben gehalten werden, in Verkehr gebracht werden oder Eigentum eines Heimtiereigentümers oder einer anderen natürlichen oder…
Natürliche oder juristische Personen, die Hunde und Katzen in der Union in Verkehr bringen, sollten die Kennzeichnung nachweisen, indem sie ein Dokument mit dem…
Um die Rückverfolgbarkeit von Hunden und Katzen zu gewährleisten, sollten sie mit einer eindeutigen Kennung in Form eines Transponders individuell…
Um den Verbraucherschutz zu verbessern und eine ordnungsgemäße Rückverfolgbarkeit von in die Union eingeführten Hunden und Katzen sicherzustellen, sollte im…
Der Kommission sollten Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um einheitliche Bedingungen für die Durchführung des Folgenden zu gewährleisten: — die…
Transponder, die zur individuellen Kennzeichnung von Hunden und Katzen gemäß Artikel 20 und Artikel 26 verwendet werden, müssen die folgenden Anforderungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.