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Transponder, die zur individuellen Kennzeichnung von Hunden und Katzen gemäß Artikel 20 und Artikel 26 verwendet werden, müssen die folgenden Anforderungen erfüllen: a) Der Mikrochip enthält eine individuelle, nicht wiederholbare und nicht wiederprogrammierbare Identifikationsnummer, b) die Identifikationsnummer beginnt mit dem Land der Kennzeichnung des Hundes oder der Katze im Einklang mit der ISO-Norm 3166, c) die Codestruktur und das technische Konzept für die elektronische Kennzeichnung mit HF-Technik müssen den ISO-Normen 11784 und 11785 entsprechen, d) die Einhaltung der ISO-Normen 11784 und 11785 wird nach der ISO-Norm 24631-1 bewertet.
Anforderungen an die Transponder zur individuellen Kennzeichnung von Hunden und Katzen,
Nach Absatz 1 ausgegebene Transponder müssen in der Codestruktur und dem Informationsgehalt dem Standard ISO 11784: 1996 (e) "Radio-Frequency Identification of…
Der Hund ist spätestens bei der tierärztlichen Untersuchung nach § 5 Absatz 1 dauerhaft mit einem Mikrochip-Transponder gemäß Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung…
In Gefangenschaft geborene und gezüchtete Vögel werden gemäß Absatz 8 oder, falls der zuständigen Vollzugsbehörde nachgewiesen wird, dass diese Methode wegen…
In der Verordnung (EU) 2016/429 ist die Kennzeichnung von Hunden und Katzen mit einem Transponder vorgeschrieben, jedoch nur, wenn sie zwischen Mitgliedstaaten…
Natürliche oder juristische Personen, die Hunde und Katzen in der Union in Verkehr bringen, sollten die Kennzeichnung nachweisen, indem sie ein Dokument mit dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.