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Die Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates regelt die Haltung, Zucht und Lieferung von Tieren, die für wissenschaftliche Zwecke gehalten werden, einschließlich Hunden und Katzen. Die Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält Vorschriften über klinische Prüfungen für Tierarzneimittel unter Verwendung von Tieren, einschließlich Hunden und Katzen. Für wissenschaftliche Zwecke bestimmte oder verwendete Hunde und Katzen sowie Hunde und Katzen, die in für die Zulassung von Tierarzneimitteln erforderlichen klinischen Prüfungen verwendet werden, sollten daher vom Anwendungsbereich der vorliegenden Verordnung ausgenommen werden. Streunende Katzen, die sich frei in landwirtschaftlichen Betrieben und um landwirtschaftliche Betriebe herum bewegen, erfüllen häufig einen nützlichen Zweck, da sie die Nagetierpopulationen in dem jeweiligen Betrieb kontrollieren. Landwirte, die zum Zweck der Schädlingsbekämpfung solche Katzen mit Futter versorgen und ihnen Unterschlupf gewähren, sollten ebenfalls vom Anwendungsbereich der vorliegenden Verordnung ausgenommen sein, sofern sie keine Unternehmer sind und diese Katzen nicht in Verkehr bringen.
Diese Verordnung gilt nicht für die Zucht, die Haltung, das Inverkehrbringen oder den Eingang von Hunden oder Katzen in die Union, die für wissenschaftliche…
Die Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates enthält Bestimmungen zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere, die auf…
Zu wissenschaftlichen Zwecken wie Forschung und Diagnose und insbesondere zu den gemäß der Richtlinie 2010/63/EU zugelassenen Zwecken kann es erforderlich sein,…
Tierversuche sollten in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ersetzt, verringert oder weiterentwickelt…
Die finanziellen Vorschriften, die für die Förderung der im Bereich der Tiergesundheit gesteckten Ziele gelten, sind in der Verordnung (EU) Nr. 652/2014 des…
Gemäß der Richtlinie 2001/82/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Tierarzneimittel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.