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Zu wissenschaftlichen Zwecken wie Forschung und Diagnose und insbesondere zu den gemäß der Richtlinie 2010/63/EU zugelassenen Zwecken kann es erforderlich sein, Tiere zu verbringen, die nicht den allgemeinen in dieser Verordnung festgelegten Tiergesundheitsanforderungen entsprechen und von denen daher ein höheres Risiko für die Tiergesundheit ausgeht. Diese Verbringungsarten sollten mit der vorliegenden Verordnung nicht verboten oder übermäßig beschränkt werden, da andernfalls zulässige Forschungsaktivitäten behindert und der wissenschaftliche Fortschritt gehemmt werden könnte. Dennoch ist es unbedingt erforderlich, in dieser Verordnung Vorschriften festzulegen, mit denen gewährleistet wird, dass Verbringungen dieser Tiere auf sichere Art und Weise erfolgen.
Für Tiere, die zwischen Mitgliedstaaten verbracht werden, sollten eine Reihe grundlegender Tiergesundheitsanforderungen gelten. Insbesondere sollten Tiere nicht…
Der spezielle Charakter von Heimtierverbringungen stellt ein Tiergesundheitsrisiko dar, das sich erheblich von dem unterscheidet, das von anderen gehaltenen…
Obwohl es erstrebenswert ist, den Einsatz lebender Tiere in Verfahren möglichst durch andere Methoden zu ersetzen, bei denen keine lebenden Tiere verwendet…
Für die Verbringung von Waren im Sinne dieser Verordnung sollten strenge Kriterien vorgesehen werden, um ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch…
Zur Gewährleistung einer gemeinschaftsweit einheitlichen und wirksamen Anwendung dieser Verordnung entsprechend ihrem Grundsatz, wonach ein Transport von Tieren…
Wild lebende Tiere können aus verschiedenen Gründen ein Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier darstellen, z. B. wenn sie in einen Betrieb oder von einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.