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Da es sich bei Pflegestellen naturgemäß um Haushalte mit begrenzten Kapazitäten für die Unterbringung von Hunden und Katzen handelt, sollten Unternehmer keine große Zahl von Hunden und Katzen in einer einzigen Pflegestelle unterbringen. Es ist daher angezeigt, die Höchstzahl von Hunden und Katzen festzulegen, die in einer Pflegestelle untergebracht werden können. Dies ist auch der Grund, warum Pflegestellen nur den allgemeinen Tierwohlgrundsätzen und -anforderungen und lediglich einigen spezifischen Tierwohlanforderungen unterliegen sollten.
Im Fall von Pflegestellen liegt die Verantwortung bei dem Unternehmer, in dessen Auftrag Hunde oder Katzen gehalten werden. Diese Unternehmer bringen zu keinem…
Tierheime, in denen jeweils zu jedem beliebigen Zeitpunkt zusammen insgesamt nicht mehr als 15 Hunde und Katzen gehalten werden, sowie alle Pflegestellen…
Aufnahmekapazität des Betriebs, ausgedrückt als die Höchstzahl der Hunde und Katzen, die in dem Betrieb gehalten werden können,
Die Mitgliedstaaten haben festgestellt, dass Unternehmer, die für nicht gewollte, ausgesetzte, streunende, abhandengekommene oder beschlagnahmte Hunde oder…
Infolge der Anwendung dieser Verordnung werden für eine große Zahl von Hunden und Katzen erstmals ausführliche Tierwohlvorschriften gelten, dank denen sich ihre…
Trotz der Unterschiede bei den Tätigkeiten von Zucht- und Verkaufsbetrieben einerseits und Tierheimen und Pflegestellen andererseits zeichnen sie sich alle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.