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Aus Gründen des Tierwohls sollte die Beendigung des Lebens von Hunden und Katzen stets so durchgeführt werden, dass dem betreffenden Hund oder der betreffenden Katze möglichst wenig Schmerzen und Ängste zugefügt werden. Tierärzte sind darin ausgebildet, den Zustand des Tieres zu beurteilen und erforderlichenfalls eine Euthanasie durchzuführen. Unternehmer sollten versuchen, einen Tierarzt zu konsultieren, und der Tierarzt sollte die Euthanasie des Hundes oder der Katze grundsätzlich mit vorheriger Zustimmung des Unternehmers durchführen. Die Mitgliedstaaten sollten zulassen können, dass in Notfällen oder bei Unfällen, bei denen keine tierärztliche Hilfe zur Verfügung steht, das Leben des Hundes oder der Katze durch eine geschulte sachkundige Person beendet wird, sofern die angewandte Methode sofort wirkt.
ist die Genesung eines Hundes oder einer Katze, dessen bzw. deren Wohlergehen beeinträchtigt ist, nicht möglich und leidet der Hund oder die Katze unter großen…
Die Unternehmer stellen sicher, dass die Kastration ausschließlich unter Betäubung und längerer Analgesie und nur von einem Tierarzt durchgeführt wird. Die…
Der Unternehmer kann auf der Grundlage tierärztlicher Empfehlungen und unter Berücksichtigung der besonderen Situation eines Hundes oder einer Katze…
Am Ende des Verfahrens sollte im Hinblick auf die Zukunft des Tieres die angemessenste Entscheidung auf Grundlage des Wohlergehens der Tiere und der möglichen…
Da das Tierwohl auch die Gesundheit der Tiere einschließt, sind Tierärzte am besten in der Lage, die Unternehmer zu beraten, um die Tierwohlsituation in den…
Am Ende des Verfahrens entscheidet ein Tierarzt oder eine andere sachkundige Person darüber, ob ein Tier am Leben bleiben soll. Ein Tier ist zu töten, wenn…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.