Gesetze
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Der Unternehmer kann auf der Grundlage tierärztlicher Empfehlungen und unter Berücksichtigung der besonderen Situation eines Hundes oder einer Katze entscheiden, dass die Fortpflanzung durch chirurgische oder nichtchirurgische Mittel kontrolliert wird. Um Schmerzen zu vermeiden, sollte jede chirurgische Sterilisation von einem Tierarzt oder, im Falle männlicher Katzen – sofern der Mitgliedstaat dies zulässt –, von einem zugelassenen Tierarzthelfer unter Betäubung und längerer Analgesie durchgeführt werden.
Die Unternehmer stellen sicher, dass die Kastration ausschließlich unter Betäubung und längerer Analgesie und nur von einem Tierarzt durchgeführt wird. Die…
ist die Genesung eines Hundes oder einer Katze, dessen bzw. deren Wohlergehen beeinträchtigt ist, nicht möglich und leidet der Hund oder die Katze unter großen…
Die Unternehmer von Zuchtbetrieben dürfen keine Hunde oder Katzen für die Fortpflanzung nutzen, die übermäßig ausgeprägte Körpermerkmale aufweisen, welche ein…
Auf schriftliche Empfehlung eines Tierarztes können die Unternehmer die Frequenzen des Fütterns und Tränkens für einzelne Hunde oder Katzen anpassen. Die…
Aus Gründen des Tierwohls sollte die Beendigung des Lebens von Hunden und Katzen stets so durchgeführt werden, dass dem betreffenden Hund oder der betreffenden…
Verfahren, mit denen das Aussehen von Hunden und Katzen verändert oder bestimmte Verhaltensweisen unterbunden werden sollen, wie z. B. das Kupieren der Ohren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.