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Verfahren, mit denen das Aussehen von Hunden und Katzen verändert oder bestimmte Verhaltensweisen unterbunden werden sollen, wie z. B. das Kupieren der Ohren und der Rute, das Entfernen der Krallen und die Resektion der Stimmbänder oder -falten, haben schwerwiegende negative Auswirkungen auf ihr Wohlergehen. Diese Verfahren verursachen Schmerzen und hindern Hunde und Katzen daran, ihre angeborenen Verhaltensweisen auszuüben. Aus diesem Grund sollten derlei Verfahren nur zulässig sein, wenn sie von einem Tierarzt durchgeführt werden, und nur dann, wenn dies aus medizinischen Gründen notwendig ist. Die Durchführung prophylaktischer Eingriffe sollte nicht zulässig sein, außer wenn der Tierarzt eine medizinische Indikation feststellt, die einen solchen Eingriff rechtfertigt.
Die Unternehmer stellen sicher, dass Verstümmelungen, einschließlich des Kupierens der Ohren und der Rute, des Entfernens von Krallen oder der teilweisen oder…
Aus Gründen des Tierwohls sollte die Beendigung des Lebens von Hunden und Katzen stets so durchgeführt werden, dass dem betreffenden Hund oder der betreffenden…
Bestimmte Zuchtstrategien führen bei Hunden und Katzen zu Problemen in Bezug auf das Tierwohl. Durch die Auswahl bestimmter genetischer Merkmale aus…
Verstümmelungen, die den Tieren Stress, Schaden, Krankheiten oder Leiden zufügen, sollten verboten werden. Besondere Eingriffe, die für bestimmte…
Der Unternehmer kann auf der Grundlage tierärztlicher Empfehlungen und unter Berücksichtigung der besonderen Situation eines Hundes oder einer Katze…
Natürliche oder künstliche Zuchtmethoden, die den Tieren Leiden oder Schäden zufügen oder zufügen können, dürfen nicht angewendet werden. Diese Bestimmung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.