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Der Verzehr von Hanfblattaufgüssen durch Säuglinge und Kleinkinder wird beim Höchstgehalt nicht berücksichtigt. Daher sollte die Kennzeichnung einen Warnhinweis enthalten, dass Säuglinge und Kleinkinder den zubereiteten Aufguss mit Wasser nicht zu sich nehmen sollten. Des Weiteren wird beim Höchstgehalt berücksichtigt, dass Δ9-THC und Δ9-THCA nur begrenzt aus den Blättern in den Aufguss mit Wasser übergehen, da Δ9-THC und Δ9-THCA lipophil sind. Da erheblich mehr davon übergeht, wenn während des Ziehens eine fetthaltige Zutat wie Sahne oder Milch zugegeben wird, ist ein Warnhinweis erforderlich, dass die fetthaltige Zutat erst nach dem Ziehen zugegeben werden darf.