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Mit dem Durchführungsbeschluss (GASP) 2026/1816 des Rates werden vier neue Organisationen in die Liste der juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang II des Beschlusses 2012/642/GASP aufgenommen, bei der es sich um die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen handelt, denen Beschränkungen in Bezug auf Genehmigungen für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie von Gütern und Technologien, die zur militärischen und technologischen Stärkung von Belarus oder Russland oder zur Entwicklung ihrer Verteidigungs- und Sicherheitssektoren beitragen könnten, auferlegt werden.