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Mit dem Beschluss (GASP) 2026/1847 wird das Verbot für belarussische Staatsangehörige oder in Belarus ansässige natürliche Personen, Eigentümer bestimmter nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründeter oder eingetragener juristischer Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu sein, diese zu kontrollieren oder Posten in ihren Leitungsgremien zu bekleiden, ausgeweitet, sodass das Verbot für alle Organisationen gilt, die Kryptowerte-Dienstleistungen im Sinne der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates erbringen.