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Darüber hinaus ist es gemäß dem Beschluss (GASP) 2026/1847 angezeigt, weitere Beschränkungen für die Einfuhr von Gütern einzuführen, die Belarus die Diversifizierung seiner Einnahmequellen und damit seine Beteiligung an dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ermöglichen, unter anderem Beschränkungen für Kupfererze, Nickelerze, Bleierze, Edelmetallerze, Zink in Rohform, Erdalkalimetalle, bestimmte anorganische Chemikalien (Zinkoxide und Chromoxide), Tallöl, Glaswaren und Autoteilen.