Erwägungsgrund 16 32024D2894BESCHLUSS (GASP) 2024/2894 DES RATES vom 18. November 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran
Der Beschluss (GASP) 2023/1532 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32026D0897BESCHLUSS (GASP) 2026/897 DES RATES vom 21. April 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/891 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Republik Moldau destabilisieren
Der Beschluss (GASP) 2023/891 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 16 32024D1336BESCHLUSS (GASP) 2024/1336 DES RATES vom 14. Mai 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine durch Iran
Der Beschluss (GASP) 2023/1532 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32026D0254BESCHLUSS (GASP) 2026/254 DES RATES vom 29. Januar 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/2135 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben
Der Beschluss (GASP) 2023/2135 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32026D0886BESCHLUSS (GASP) 2026/886 DES RATES vom 21. April 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/2135 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben
Der Beschluss (GASP) 2023/2135 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32024D1791BESCHLUSS (GASP) 2024/1791 DES RATES vom 24. Juni 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran
Der Beschluss (GASP) 2023/1532 sollte daher entsprechend geändert werden —