Verordnung (EU) 2026/1890 der Kommission vom 29. Juli 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/915 hinsichtlich der Höchstgehalte für die Summe aus Furan, 2-Methylfuran und 3-Methylfuran in Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder sowie in Beikost (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2023/915 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 7 32026R1890
Erwägungsgrund 7 32026R1890Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen