Erwägungsgrund 6 32024D2728BESCHLUSS (EU) 2024/2728 DES RATES vom 14. Oktober 2024 über den Abschluss — im Namen der Union — des Beitrittsprotokolls zum Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits betreffend den Beitritt Ecuadors
Gemäß dem Beschluss (EU) 2016/2369 des Rates wurde das Protokoll am 11. November 2016 vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt…
Erwägungsgrund 6 32023D0750BESCHLUSS (EU) 2023/750 DES RATES vom 28. März 2023 über den Abschluss des Protokolls zum Kooperationsabkommen über ein ziviles globales Satellitennavigationssystem (GNSS) zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien und Rumäniens zur Europäischen Union im Namen der Europäischen Union
Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2019/1934 des Rates wurde das Protokoll, vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt, am 26. September 2022…
Erwägungsgrund 3 32014D0102BESCHLUSS DES RATES vom 28. Januar 2014 über den Abschluss des Protokolls zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Côte d’Ivoire (2013-2018) (2014/102/EU)
Aufgrund des Beschlusses 2013/303/EU des Rates wurde das neue Protokoll unterzeichnet und wird ab dem 1. Juli 2013 vorläufig angewandt.
Art. 4 32023D1476BESCHLUSS (EU) 2023/1476 DES RATES vom 26. Juni 2023 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Madagaskar und des zugehörigen Durchführungsprotokolls (2023-2027)
Das Protokoll wird gemäß seinem Artikel 19 ab dem 1. Juli 2023 vorbehaltlich seiner Unterzeichnung oder ab dem Tag seiner Unterzeichnung, wenn es nach dem 1.…
Art. 2 32026D1934BESCHLUSS (EU) 2026/1934 DES RATES vom 13. Juli 2026 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen (2026-2030)
Das Protokoll wird gemäß Artikel 19 des Protokolls ab dem 27. Juli 2026 bis zu seinem Inkrafttreten vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 3 32014D0232BESCHLUSS DES RATES vom 14. April 2014 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Gabunischen Republik (2014/232/EU)
Dieses neue Protokoll wurde auf Grundlage des Beschlusses Nr. 2013/462/EU des Rates unterzeichnet und wird ab dem 24. Juli 2013 vorläufig angewandt.