Erwägungsgrund 3 32016D0817BESCHLUSS (EU) 2016/817 DES RATES vom 17. Mai 2016 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks sowie der Autonomen Regierung Grönlands andererseits im Namen der Europäischen Union
Das Protokoll wurde gemäß dem Beschluss (EU) 2015/2103 unterzeichnet und wird ab dem 1. Januar 2016 vorläufig angewendet.
Erwägungsgrund 3 32014D0060BESCHLUSS DES RATES vom 28. Januar 2014 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kiribati andererseits (2014/60/EU)
Das Protokoll wurde gemäß dem Beschluss 2012/669/EU des Rates unterzeichnet und ist seit dem 16. September 2012 vorläufig angewandt worden.
Erwägungsgrund 4 32014D0306BESCHLUSS DES RATES vom 13. Mai 2014 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen (2014/306/EU)
Gemäß dem Beschluss 2014/5/EU des Rates ist das neue Protokoll unterzeichnet worden und wird ab dem 18. Januar 2014 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 3 32014D0369BESCHLUSS DES RATES vom 13. Mai 2014 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Union der Komoren zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen den beiden Vertragsparteien (2014/369/EU)
Das neue Protokoll wurde auf Grundlage des Beschlusses 2013/786/EU des Rates unterzeichnet und wird ab dem 1. Januar 2014 vorläufig angewendet.
Erwägungsgrund 3 32015D1893BESCHLUSS (EU) 2015/1893 DES RATES vom 5. Oktober 2015 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Republik Madagaskar und der Europäischen Gemeinschaft
Das Protokoll wurde gemäß dem Beschluss 2014/929/EU des Rates unterzeichnet und wird ab 1. Januar 2015 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 2 32017D0418BESCHLUSS (EU) 2017/418 DES RATES vom 28. Februar 2017 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls
Das Abkommen und das Protokoll wurden im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2016/776 unterzeichnet und sind ab dem 14. Oktober 2016 vorläufig anwendbar.