Erwägungsgrund 3 32013D0672BESCHLUSS DES RATES vom 15. November 2013 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien für einen Zeitraum von zwei Jahren (2013/672/EU)
Dieses neue Protokoll wurde auf Grundlage des Beschlusses 2012/827/EU des Rates unterzeichnet und wird ab dem Zeitpunkt seiner Unterzeichnung vorläufig…
Erwägungsgrund 3 32014D0048BESCHLUSS DES RATES vom 28. Januar 2014 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks sowie der Autonomen Regierung Grönlands andererseits (2014/48/EU)
Das Protokoll wurde auf der Grundlage des Beschlusses 2012/653/EU der Kommission vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet und…
Erwägungsgrund 3 32014D0369BESCHLUSS DES RATES vom 13. Mai 2014 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Union der Komoren zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen den beiden Vertragsparteien (2014/369/EU)
Das neue Protokoll wurde auf Grundlage des Beschlusses 2013/786/EU des Rates unterzeichnet und wird ab dem 1. Januar 2014 vorläufig angewendet.
Erwägungsgrund 3 32014D0232BESCHLUSS DES RATES vom 14. April 2014 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Gabunischen Republik (2014/232/EU)
Dieses neue Protokoll wurde auf Grundlage des Beschlusses Nr. 2013/462/EU des Rates unterzeichnet und wird ab dem 24. Juli 2013 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 4 32012D0145BESCHLUSS DES RATES vom 28. Februar 2012 über den Abschluss des zwischen der Europäischen Union und der Republik Guinea-Bissau vereinbarten Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen den beiden Vertragsparteien (2012/145/EU)
Dieses Protokoll wurde im Einklang mit dem Beschlusses 2011/885/EU des Rates unterzeichnet und wird seit 16. Juni 2011 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 4 32012D0306BESCHLUSS DES RATES vom 12. Juni 2012 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mosambik (2012/306/EU)
Gemäß dem Beschluss 2012/91/EU des Rates wurde das neue Protokoll unterzeichnet und wird vorläufig angewandt.