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Am 6. April 2017 gab die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung von Gummi arabicum (E 414) als Lebensmittelzusatzstoff ab. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass keine numerische akzeptierbare Tagesdosis benötigt wird und hinsichtlich der gemeldeten Verwendungen und Verwendungsmengen keine Sicherheitsbedenken bestehen. Die Behörde empfahl, an den Spezifikationen für Gummi arabicum (E 414) in der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 einige Änderungen vorzunehmen.
Am 13. Dezember 2019 gab die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten ab, das die Neubewertung von Gummi arabicum (E 414) als Lebensmittelzusatzstoff in…
Am 15. März 2017 gab die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung von…
Am 6. Juli 2017 gab die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung von Pektin (E 440i) und amidiertem Pektin (E 440ii) als…
Am 20. Dezember 2017 gab die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung von Polyglycerinestern von Speisefettsäuren (E 475) als…
Am 7. April 2017 gab die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung von Lecithinen (E 322) als Lebensmittelzusatzstoff ab, in dem sie zu dem…
Am 24. Februar 2017 gab die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung von Guarkernmehl (E 412) als Lebensmittelzusatzstoff ab. Die Behörde kam…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.