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Die in Artikel 105 Absatz 2 genannten Personen ändern ein oder mehrere Datenelemente in den Angaben zur vorübergehende Verwahrung,
wenn sie Kenntnis davon erlangen, dass sich einschlägige Informationen in ihren Aufzeichnungen geändert haben, oder
wenn eine Zollbehörde sie aufgrund von Ungenauigkeiten oder Unvollständigkeiten der Daten oder aufgrund der mangelnden Qualität der Daten dazu auffordert.
Die in Artikel 105 Absatz 2 genannten Personen ändern die Angaben zur vorübergehende Verwahrung nicht, wenn
die Zollbehörden diesen Personen mitgeteilt haben, dass sie beabsichtigen, eine Beschau der Waren vorzunehmen,
die Zollbehörden diesen Personen mitgeteilt haben, dass sie festgestellt haben, dass die bereitgestellten oder verfügbar gemachten Daten unrichtig sind, oder
die Waren aus der Lagerstätte zur vorübergehenden Verwahrung verbracht wurden, sofern nichts anderes bestimmt ist.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte nach Artikel 282 zu erlassen, um diese Verordnung durch die Festlegung der spezifischen Fälle zur Änderung der Angaben gemäß Absätzen 1 und 2 dieses Artikels zu ergänzen.
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Festlegung der Verfahrensregeln für die Änderung – gemäß Absatz 1 dieses Artikels – der dort genannten Angaben. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 283 Absatz 4 genannten Prüfverfahren erlassen.
auf Antrag des Anmelders oder
die Änderung der Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung nach Artikel 146Absatz 1,
in Form einer Bezugnahme auf jegliche summarische Eingangsanmeldung für die betreffenden Waren, ergänzt um die Angaben einer Anmeldung zur vorübergehenden…
der Einführer, der Beförderer oder der Beteiligte davon Kenntnis erlangt, dass sich die einschlägigen Informationen in seinen bzw. ihren Aufzeichnungen geändert…
nur solchen Behandlungen unterzogen werden, die ihre Erhaltung gewährleisten, ohne sie zu ändern oder ihre Aufmachung oder technischen Merkmale zu verändern.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte nach Artikel 282 zu erlassen, um diese Verordnung durch die weitere Präzisierung der in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.