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Wird dies von den Zollbehörden gefordert oder ist dies nach den anderen von den Zollbehörden angewandten Rechtsvorschriften erforderlich, so gestellt der Beförderer oder der Besitzer der Waren die aus dem Zollgebiet der Union zu verbringenden Waren vor ihrem Abgang.
Die Zollbehörden benachrichtigen den Beförderer oder den Besitzer der Waren über die Anforderung, die Waren physisch zu gestellen.
Die physisch gestellten Waren dürfen nicht ohne Zustimmung der Zollbehörden vom Ort der Gestellung entfernt werden.
Die Zollbehörden benachrichtigen den Beförderer oder den Besitzer der Waren über die Verpflichtung, diese Waren physisch zu gestellen.
Die gestellten Waren dürfen nicht ohne Zustimmung der Zollbehörden vom Ort der Gestellung entfernt werden.
Die Waren werden von den Zollbehörden mit der Maßgabe zum Ausgang überlassen, sie in demselben Zustand aus dem Zollgebiet der Union zu verbringen, in dem sie…
Die Zollbehörden können jederzeit ein Abladen und Auspacken der Waren verlangen, um eine Beschau der Waren oder des Beförderungsmittels vorzunehmen oder Proben…
die Zollbehörden dem Beförderer oder der Person, die die Vorabinformationen übermittelt oder verfügbar gemacht hat, mitgeteilt haben, dass sie beabsichtigen,…
Der Beförderer meldet der Zollstelle, die für den Ort zuständig ist, an dem die Waren aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden sollen, die Ankunft dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.