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Der Verbleib von Waren in der Lagerung ist zeitlich nicht begrenzt.
Abweichend von Absatz 1 können die Zollbehörden eine Frist für die Erledigung des Verfahrens der Lagerung setzen,
– unter außergewöhnlichen Umständen –, insbesondere wenn die Waren nach ihrer Beschaffenheit und Art bei langfristiger Lagerung eine Bedrohung für die Gesundheit und das Leben von Menschen, Tieren oder Pflanzen oder für die Umwelt darstellen könnten,
wenn die Bewilligung für den Betrieb einer Lagerstätte widerrufen wurde.
Der Verbleib von Waren in der Lagerung ist zeitlich nicht begrenzt.
Kann die bewilligte Verwendung aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht innerhalb des in Absatz 2 genannten Zeitraums erreicht werden, so können die…
Kann die bewilligte Verwendung aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht innerhalb des in den Absätzen 1 und 2 genannten Zeitraums erreicht werden, so können…
die Verfahrensregeln für die Erteilung der Bewilligung für die besonderen Verfahren oder den Betrieb von Lagerstätten gemäß den Absätzen 1 und 2 dieses…
in anderen Fällen der Beförderung, die in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegt sind.
Die Bedingungen für die Überführung von Waren in das Verfahren der Lagerung sind die folgenden:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.