Gesetze
Gesetz wird geladen …
Besteht ein wirtschaftlicher Bedarf und wird die zollamtliche Überwachung nicht beeinträchtigt werden, so können die Zollbehörden die Veredelung von Waren im Rahmen der aktiven Veredelung oder der Endverwendung bewilligen, die in einem Zolllager unter den für diese Verfahren geltenden Bedingungen erfolgt. In diesen Fällen gelten die Waren als nicht in das Zolllagerverfahren übergeführt.
Sofern ein wirtschaftliches Bedürfnis besteht und die zollamtliche Überwachung nicht beeinträchtigt wird, können die Zollbehörden die aktive Veredelung oder die…
Besteht ein wirtschaftlicher Bedarf und wird die zollamtliche Überwachung nicht beeinträchtigt, so können die Zollbehörden die Verbringung, Lagerung,…
Sofern ein wirtschaftlicher Bedarf besteht und die zollamtliche Überwachung nicht beeinträchtigt wird, können die Zollbehörden die Lagerung von Unionswaren in…
Ein Warenverkehr kann sowohl im Rahmen eines zollamtlich bewilligten Veredelungsverfahrens als auch außerhalb eines solchen eine Veredelung im Sinne der…
In ein Zolllager, eine Veredelung oder eine Freizone übergeführte Waren können üblichen Behandlungen unterzogen werden, die ihrer Erhaltung, der Verbesserung…
Nicht-Unionswaren in einer Freizone können zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen oder in die aktive Veredelung, die vorübergehende Verwendung oder die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.