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Die Zollbehörden setzen entweder die Ausbeute oder die durchschnittliche Ausbeute des Veredelungsvorgangs oder gegebenenfalls die Methode zur Bestimmung der Ausbeute fest, es sei denn, in den für bestimmte Bereiche geltenden Rechtsakten der Union ist die Ausbeute bereits festgelegt. Die Ausbeute oder die durchschnittliche Ausbeute des Veredelungsvorgangs wird anhand der tatsächlichen Verhältnisse bestimmt, unter denen sich die Veredelungsvorgänge vollziehen oder vollziehen sollen. Der Ausbeutesatz kann bei Bedarf in Übereinstimmung mit Artikel 12 angepasst werden.
Die Zollbehörden setzen entweder die Ausbeute oder die durchschnittliche Ausbeute des Veredelungsvorgangs oder gegebenenfalls die Methode zur Bestimmung der…
"Ausbeute" ist die Menge oder der Prozentsatz der Veredelungserzeugnisse, die beziehungsweise der bei der Veredelung einer bestimmten Menge von in ein…
„Ausbeute“ ist die Menge oder der Prozentsatz der Veredelungserzeugnisse, die bzw. der bei der Veredelung einer bestimmten Menge von in ein Veredelungsverfahren…
Entsteht eine Zollschuld für in der aktiven Veredelung entstandene Veredelungserzeugnisse, so wird der dieser Zollschuld entsprechende Einfuhrabgabenbetrag auf…
Entsteht eine Zollschuld für in der aktiven Veredelung entstandene Veredelungserzeugnisse, so wird der dieser Zollschuld entsprechende Einfuhrabgabenbetrag auf…
Der Betrag der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben wird anhand der Bemessungsgrundlagen festgesetzt, die zum Zeitpunkt des Entstehens der Zollschuld für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.