Gesetze
Gesetz wird geladen …
Stellen die Zollbehörden fest, dass die geleistete Sicherheit die fristgerechte Entrichtung der der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und anderen Abgaben nicht oder nicht mehr sicher oder vollständig gewährleistet, so verlangen sie von einer in Artikel 194 Absatz 3 genannten Person, entweder eine zusätzliche Sicherheit zu leisten oder die ursprüngliche Sicherheit durch eine neue Sicherheit zu ersetzen. Die betreffende Person hat die Wahl zwischen den beiden Möglichkeiten.
Stellen die Zollbehörden fest, dass die geleistete Sicherheit die fristgerechte Entrichtung der der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und…
Verlangen die Zollbehörden eine Sicherheitsleistung, so ist diese vom Zollschuldner oder von der Person zu leisten, die Zollschuldner werden kann. Die…
Ist die Leistung einer Sicherheit fakultativ, so verlangen die Zollbehörden eine Sicherheitsleistung, wenn die fristgerechte Entrichtung der der Zollschuld…
Die zur Sicherheitsleistung verpflichtete Person kann zwischen den in Artikel 92 Absatz 1 vorgesehenen Formen der Sicherheitsleistung wählen.Die Zollbehörden…
in anderer Form, sofern sie dieselbe Gewähr für die Entrichtung des Betrags der der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und anderen Abgaben…
Die zur Sicherheitsleistung verpflichtete Person kann zwischen den in Artikel 197 Absatz 1 vorgesehenen Formen der Sicherheitsleistung wählen. Die Zollbehörden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.